» Gute Politik kostet Zeit, Kraft und Geld «
Abgeordnete, die nicht sich selbst, sondern die Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlkreises in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen, arbeiten viel und hart. Deshalb ist eine angemessene Entlohnung notwendig und gerecht. Dies bedeutet aber auch, dass über eine faire Abgeordnetenentschädigung offen gesprochen und sie den Bürgern in ihren Grundzügen transparent gemacht werden darf.
Wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament eine "Diät", also ein monatliches Gehalt, das die finanzielle Unabhängigkeit des Abgeordneten sicherstellen soll. Es wird seit 2009 durch eine gemeinsame Verordnung von Rat und Europäischem Parlament festgesetzt und legt die Bezüge der Abgeordneten auf 38,5% dessen fest, was Richter am Europäischen Gerichtshof beziehen.
Kosten der Wahlkreisarbeit
Daneben erhalten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments - vom Prinzip wie auch die nationalen Bundestags- und Landtagsabgeordneten - eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von ca. 4200,00 €(*), die für die Arbeit im Wahlkreis (Telefonkosten, Büromieten, Büroausstattung, Porto, etc.) zur Verfügung steht. Hinzu kommt eine Entschädigung (auf Nachweis) für jährlich insgesamt 24.000 km Fahrten im Wahlkreis.
Gerade in einem großen Wahlkreis wie Südbaden, der im Deutschen Bundestag beispielsweise von mehr als 10 Abgeordneten vertreten wird, ist diese Summe angemessen, sie reicht in manchen Monaten nicht aus.
(*)anders als die Abgeordneten im Deutschen Bundestag erhalten die Europaabgeordneten keine zusätzliche Pauschale für ihre Bürokosten.
Kosten der Präsenz in Brüssel und Straßburg
Um die während der Arbeit (Sitzungen von Ausschüssen, Gespräche, etc.) in Brüssel und Straßburg anfallenden Mehrkosten wie Zweitwohnung, Hotelzimmer, Verpflegung etc. zu decken, erhalten die Abgeordneten vom Europäischen Parlament eine Tagegeldpauschale, die zur unbürokratischen Deckung solcher Kosten dient. Daneben werden auch die Fahrtkosten aus dem Wahlkreis (Heimat) an den Sitzungsort erstattet. Entsprechend der Selbstverpflichtung der deutschen Abgeordneten des 5. Europäischen Parlaments rechne ich am Jahresende die Freitage der Straßburgwochen, die ich nicht überwiegend am Parlamentsort verbracht habe, ab und spende den daraus entstehenden Betrag einer sozialen Einrichtung in meinem Wahlkreis. Entsprechendes gilt auch für etwaige Gratifikationen von Verkehrsbetreibern.
Lobbyismus- mein Umgang mit Interessenvertretern in Brüssel
Brüssel wird oft als das Mekka der Lobbyisten bezeichnet und eine zunehmende Verflechtung von Politik und Wirtschaft beklagt. Ohne Sachverstand von Unternehmen und Verbänden aber würden auch wir Politiker angesichts von immer mehr Details und Querverbindungen bei vielen Themen den Durchblick verlieren. Lobbyismus an sich ist also nichts Schlechtes, es muss nur transparent sein.
Nach meiner Erfahrung besteht auf europäischer Ebene ein ausreichendes Maß an Transparenz im Hinblick auf die hier tätigen Lobbyisten.
Die Namen aller Interessensvertreter, die beim Europäischen Parlament akkreditiert sind und Zutritt zu den Einrichtungen der EU haben, sind für die Öffentlichkeit einsehbar. So sind aktuell insgesamt mehr als 1000 Verbände, europäische Unternehmensvertretungen und Lobbyagenturen in Brüssel tätig. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass Lobbyisten angeben sollen, für wen sie arbeiten und von wem sie finanziert werden. Außerdem soll es einen einheitlichen Verhaltenskodex für Interessenvertreter geben.
Mein Büro steht grundsätzlich für jeden Bürger und jede Bürgerin und damit auch für jeden Interessenvertreter, besonders aus meinem Wahlkreis, offen. Ich habe ein offenes Ohr für alle Anliegen und Probleme mit der EU-Politik und bin jederzeit gerne zu Gesprächen und Diskussionen bereit. Meiner Meinung nach sind nur ein direkter Kontakt und eine konstruktive Auseinandersetzung sinnvoll und effektiv. Jeder Unternehmer, jeder Verband kann selbst entscheiden, ob er persönlich mit mir in Kontakt tritt oder ob er einen Lobbyisten beauftragt.
Interessenvertreter empfange ich deswegen ausschließlich zum sachlichen Austausch über inhaltliche Fragen. Ich nehme keine Zuwendungen (Personalressourcen etc.) von Lobbyisten an. Ich gebe über meine Kontakte zu Lobbyisten jederzeit Auskunft.
Trennung von Mandat und freiberuflicher Anwaltstätigkeit
Als Abgeordneter bin ich nur meinem Gewissen unterworfen und treffe sämtliche Entscheidungen in voller- auch wirtschaftlicher- Unabhängigkeit. Daher gehen Anliegen, die sich aus dem Abgeordnetenmandar ergeben in jedem Fall und immer vor.